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1.09 Eigenwerbung in dcpw
Dürfen ISPs (über ihre Mitarbeiter) (Eigen-) Werbung in dcpw machen?

Grundsätzlich nein. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Eigenwerbung
eines ISPs nicht nur Sinn macht, sondern auch ausdrücklich erwünscht
ist. Damit alle ISPs hier die gleichen Chancen haben und der Charakter
der Gruppe nicht verändert wird, sind bei Eigenwerbung die folgenden
Punkte zu beachten.

1. Eigenwerbung nur nach Aufforderung
Eigenwerbung ist grundsätzlich nur zulässig als Follow-Up auf eine
Nachricht, in der ein Gruppenmitglied um ein Angebot, nach einem
speziellen Produkt oder nach einer Empfehlung gefragt hat.
Unaufgeforderte Werbung (z.B. in Form eines "Newsletters") ist nicht
zulässig.

2. Der Umgangston der Gruppe muß erhalten bleiben.
Wie überall im Usenet ist auch in dcpw ein freundlicher und vertrauter
Umgangston üblich, wo sich die Mitglieder mit "du" anreden. Dies darf
durch die Werbung des ISPs nicht verändert werden. Ein formelles
Anschreiben wäre absolut deplatziert. Wer sich von dem "Sie" nicht lösen
kann, sollte besser auf die Email zurückgreifen, wobei zu beachten ist,
daß viele Mitglieder Kontakte aus dem Usenet in der Email ebenfalls mit
"du" anschreiben.

3. Antiwerbung ist untersagt.
Kein ISP darf einen Mitbewerber in Bezug auf seine Produkte, seine
Person oder seine Geschäftspraxis diskreditieren. Hierbei ist es
gleichgültig, ob die Antiwerbung direkt auf eine Nachricht des
Mitbewerbers kommt, auf eine Anfrage mit/über diesen Mitbewerber oder in
sonst einem Zusammenhang.

4. Werbung muß als solche zu erkennen sein.
Wer Werbung für sich bzw. seine Firma macht, muß zu erkennen geben, daß
es sich um Werbung handelt. Dies kann entweder im Body der Nachricht
geschehen, oder durch eine Email Adresse, die eindeutig (d.h. ohne whois
Anfrage) den ISP zu erkennen gibt. Die Nutzung einer anderen (z.B. über
einen Freemailer) Adresse, ohne Hinweis im Body wird als bewußte
Irreführung gewertet, in der versucht wird Werbung wie die Empfehlung
eines Dritten aussehen zu lassen.

5. Die Werbung muß auf die Anfrage eingehen.
Nur einen Link zur Homepage eines ISPs zu posten ist etwas, was
automatisch geschehen könnte. Wer also Werbung machen will, muß sich die
Anfrage durchlesen und darauf eingehen. Konkret heißt das, entweder ein
spezielles Angebot posten oder einen Link posten mit dem Hinweis auf ein
dort vorgestelltes Produkt. In beiden Fällen muß das Angebot
weitesgehend mit der Anfrage übereinstimmen. Abweichungen sind zwar
grundsätzlich erlaubt (z.B. Unterschiede in der Größe des Webspace),
steht jedoch zu erwarten, daß das Angebot dem Anfragenden wenig nutzen
wird (weil z.B. eine als absolut notwendige bezeichnete Eigenschaft
fehlt), ist von einem Post abzusehen.

6. Learn to quote!
Gerade bei Mitarbeitern von ISPs scheint der richtige Umgang mit MUA und
Newsreader nicht wirklich verbreitet zu sein. Mit einem TOFU macht man
sich als ISP nur lächerlich und gerade in einer solchen Position sollte
man die Umgangsformen im Netz kennen und beachten.

Das dcpw FAQ Team bedankt sich ganz herzlich bei Christian Baer für diesen Text. Es werden in naher Zukunft *duck* noch leichte Änderungen vorgenommen.

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